Ihr Zuschuss

Seit dem 01.01.2005 haben Sie als Patient Anspruch auf so genannte "befundorientierte Festzuschüsse".

Je Patient werden im Zuge der Gesamtplanung sehr oft mehrere Befunde nach dem Befundkatalog erhoben.

Auf Basis von "Durchschnittskosten für die Durchschnittsversorgung" ist jeder Regelversorgung ein fester Zuschussbetrag zugeordnet. Aus der Summe der befundabhängigen Festzuschüsse ergibt sich somit Ihr gesamter Zuschussbetrag. Diese Beträge werden auf Ihrem Heil- und Kostenplan eingetragen. Wählen Sie außerhalb der Regelversorgung weitere oder andere Leistungen, wird dieser Betrag auch auf der Anlage zum Heil- und Kostenplan aufgeführt und zur Ermittlung Ihres Eigenanteils von den Gesamtkosten in Abzug gebracht.

Das System bietet viele Vorteile für Sie. Es ist transparent und - noch entscheidender - Sie als Patient erhalten seit dem 01.01.2005 im Gegensatz zu früher immer einen Zuschuss, unabhängig davon, für welche Therapieform Sie sich entscheiden!

Damit steht Ihnen der Weg zur gesamten Palette moderner Zahntechnik aus dem Meisterlabor offen, ohne dass Sie noch wie 2004 teilweise ohne Zuschüsse auskommen müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Versorgung mit Implantaten und darauf aufgebauten Suprakonstruktionen.

Im Gegensatz zur vor dem 01.01.2005 geltenden Regelung der prozentualen Bezuschussung führt das Festzuschusssystem aber wegen der erforderlichen starken Standardisierung der Befunde und damit eben auch der Zuschüsse dazu, dass der Zuschuss (in Prozent der auf Basis der tatsächlichen Versorgung entstehenden Kosten ausgedrückt) regelmäßig von den nach wie vor im Hinterkopf der Patienten verankerten Sätzen 50, 60, 65 % (je nach Bonus) abweicht. 

Von diesen Sätzen müssen Sie sich im Festzuschusssystem gedanklich lösen. Der Zuschuss in Prozent der Gesamtkosten ausgedrückt variiert von Fall zu Fall. Es gibt Fälle, in denen erhalten Sie mehr und es gibt Fälle, in denen erhalten Sie weniger als  die genannten Sätze.

Berücksichtigen Sie jedoch immer: Erhalten Sie weniger, ist das der Preis dafür,dass Sie heute in jedem Fall Anspruch auf Zuschuss haben. Das konnte früher auch anders sein!

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verweist auf ihrer Inter-netseite darauf, dass sich in den allermeisten Fällen an den Kosten für den Patienten im Vergleich zum System des Jahres 2004 nichts geändert hat.

Entsprechende Abrechnungsbeispiele finden sich auf den Internetseiten der KZBV unter www.kzbv.de