Qualität ist bei uns kein Zufall ...
... sondern Produkt systematischer Qualitätssicherung
Unser 15-Punkte-QS-Programm für optimale zahntechnische Lösungen:
- ausschließliche Fertigung in unserem Labor in Greven
- konsequente Meisterpräsenz im Labor
- hochqualifizierte Mitarbeiter/innen - regelmäßige Aus- und Fortbildung
- Prozess-Qualitätssicherungssystem zur Einhaltung der Vorschriften aus dem Medizinproduktegesetz
- ausschließlich Verarbeitung wissenschaftlich erprobter und CE-gekennzeichneter Materialien
- staatliche Überwachung der Prozessqualitätssicherung durch die Bezirksregierung Münster
- Ausbildung des Laborinhabers im Rahmen des Unternehmermodells nach dem Arbeitssicherheitsgesetz durch das Arbeitsmedizinsche und sicherheitstechnische Zentrum in Ahlen (ASZ), ebenfalls Laserschutzbeauftragter
- arbeitsmedizinische Regelbetreuung durch das ASZ
- Registrierung unseres Labors als Sonderanfertiger beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information
- Allianz Meisterliche Zahntechnik
Unsere Mitgliedschaft in der Allianz für Meisterliche Zahntechnik (Mitglieds-Nr.: MUE100267) nachprüfbar unter www.allianz-meisterliche-zahntechnik.de
Lizenziertes und zertifiziertes Labor nach Q_AMZ eine Qualitätsinitiative des Verbandes Deutscher Zahntechniker Innungen ( VDZI ) und der“ Allianz für Meisterliche Zahntechnik“.
Wir bieten dem Zahnarzt und dem Patienten noch mehr Sicherheit und Qualität, ein Zertifikat das jeder Arbeit beiliegt, dokumentiert unser Qualitätsversprechen.
- Mitglied Zahntechniker Innung Münster
- Wir fördern als Innungsmitglied die Initiative pro Dente
- Und das „Kuratorium perfekter Zahnersatz“
- Als Sonderanfertiger von Zahnersatz sind wir nach dem deutschen Medizinproduktgesetz beim DIMDI, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information registriert.
- Ausbildung des Laborinhabers im Rahmen des Unternehmermodells nach dem Arbeitssicherheitsgesetz durch das Arbeitsmedizinsche und sicherheitstechnische Zentrum in Ahlen (ASZ), ebenfalls Laserschutzbeauftragter
- Überwachung durch die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik. Dadurch Patientensicherheit bei Hygiene- und Desinfektionsvorschriften bei der Herstellung von Medizinprodukten.
Zum Schutz der Mitarbeiter bei Arbeitschutz – und Arbeitssicherheitsvorschriften.







